Anlage 1 zur Vergütungsvereinbarung gem. § 69 SGB XI

Hinweise zur Abrechnung der Leistungskomplexe
 

Die nachfolgenden Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben verrichtungsbezogene – und nicht zeitabhängige- Tätigkeiten für Pflegebedürftige in NRW. Dabei sind einem einzelnen Leistungskomplex die Leistungsart und verschiedene Leistungsinhalte zugeordnet. Die Leistungsart und die wesentlichen Inhalte werden durch Fettdruck hervorgehoben. Bei gleichzeitiger Erbringung von mehreren Leistungskomplexen sind soweit möglich, die verbundenen Leistungskomplexe 18-26 oder 29 abzurechnen.

Die Leistungsinhalte im Bereich der Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung werden in Form der aktivierende Pflege erbracht. Soweit Angehörige und/oder andere Pflegepersonen Leistungen selbst vornehmen, wird vom Pflegedienst auf die notwendige prophylaktische Maßnahme hingewiesen.

Die entsprechend dem Leistungskatalog vereinbarten Leistungsinhalte richten sich immer nach dem individuellen Pflegebedarf, den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Möglichkeiten und Fähigkeiten der beteiligten Pflegepersonen. Leistungsart und Leistungsinhalte werden von dem Pflegedienst als Unterstützung, als teilweise oder vollständige Übernahme der Verrichtungen oder im Rahmen der Beaufsichtigung oder Anleitung des Pflege bedürftigen mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen erbracht. Mit den ausgewiesenen Vergütungen eines Leistungskomplexes sind alle vertraglichen Leistungen abgegolten. Der für die jeweilige Verrichtung erforderliche Vor- und Nachbereitungsaufwand ist Bestandteil der Verrichtung und nicht gesondert vergütungsfähig. Der jeweilige Leistungskomplex ist nur dann berechnungspflichtig, wenn neben der unter „Leistungsart“ beschriebenen Verrichtung die wesentlichen Leistungsinhalte vollständig erbracht werden.

In Abhängigkeit vom individuellen Pflegebedarf ist ein Leistungskomplex dann abrechnungsfähig, wenn zu der jeweiligen Leistungsart mindestens die fettgedruckten Leistungsinhalte erbracht wurden. Alle Vergütungen gelten unabhängig von dem Wochentag und der Uhrzeit. Der Pflegedienst berechnet unabhängig vom Kostenträger für die erbrachten Leistungen die mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern ausgehandelte Entgelte entsprechend der gültigen Vergütungsvereinbarung gem. §69 SGB XI. Neben den Vergütungssätzen für die im Leistungskomplexsystem aufgeführten Leistungen nach § 69 SGB XI kann der Pflegedienst mit dem Pflegebedürftigen nur solche anderen Leistungen vereinbaren, die nicht Bestandteil des Leistungskomplexkatalogs sind.

 

LK-Nr.

Leistungsart

Leistungsinhalte

Preis in €

1 Ganzwaschung

(ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 2 15a-21, 23-29)

  1. Waschen, Duschen, Baden
  2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege
  3. Rasieren
  4. Hautpflege
  5. Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen)
  6. Nagelpflege
  7. An- und Auskleiden inkl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  8. Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches
18,25
2 Teilwaschung

(ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1 15a-21, 23-29)

  1. Teilwaschung (z.B. Intimbereich)
  2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege
  3. Rasieren
  4. Hautpflege
  5. Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen)
  6. Nagelpflege
  7. An- und Auskleiden inkl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  8. Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches
9,79
3 Ausscheidungen

(ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15-21, 23-29)

  1. Utensilien bereitstellen, anreichen
  2. zur Toilette führen
  3. Unterstützung u. allgem. Hilfestellung (Urin, Stuhl, Schweiss, Sputum, Erbrochenes)
  4. Überwachung der Ausscheidung
  5. Entsorgen, Reinigen des Gerätes und des Bettes
  6. Katheterpflege (insb. Wechseln von Urinbeuteln), Stomaversorgung bei Anus praeter (Wechsel und Entleerung des Stomabeutels)
  7. Empfehlung zum Kontinenztraining / Inkontinenzversorgung
  8. Nachbereiten des Pflegebedürftigen ggf. Intimpflege
4,45
4 Selbständige Nahrungsaufnahme

(ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK)

  1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte Warmspeisen)
  2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen
  3. Entsorgung der benötigten Materialien
  4. Säubern des Arbeitsbereiches
  5. Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.B. Diabetiker), ausreichende Flüssigkeitszufuhr inkl. Beratung über Esshilfen
4,45
5 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

(ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK)

  1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte Warmspeisen)
  2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen
  3. Darreichung der Nahrung
  4. Entsorgung der benötigten Materialien
  5. Säubern des Arbeitsbereiches (Spülen)
  6. Versorgung des Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme)
  7. Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.B. Diabetiker), ausreichende Flüssigkeitszufuhr inkl. Beratung über Esshilfen
11,13
6 Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG)
  1. Vorbereiten und Richten der Sondennahrung
  2. Sachgerechtes Verabreichen der Sondennahrung
  3. Nachbereitung
4,45
7 Lagern, Betten
  1. Richten des Bettes
  2. Wechseln der Bettwäsche
  3. Körper- und situationsgerechtes Lagern
  4. Vermittlung von Lagerungstechniken ggf. Einsatz von Lagerungshilfen
4,45
8 Mobilisation

( Minimum 15 Minuten )

  1. Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett
  2. An- / Auskleiden inkl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  3. Aufstehen / Zubettgehen
  4. Sitz-, Geh- und Stehübungen (ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln) bei Bettlägerigen passives, assistiertes oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen
  5. Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  6. Hilfe beim Treppensteigen
8,01
9 Behördengänge und Arztbesuche
  1. Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn persönliches Erscheinen bei Behörden oder Ärzten unumgänglich ist
16,02
10 Beheizen des Wohnbereichs
  1. Besorgen / Entsorgen von Heizmaterialien
  2. Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas- Zentralheizung)
  3. Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen
2,67
11 Einkaufen

(Abrufempfehlung bis zu 2 x je Woche)

(Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16 + 17)

  1. Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des täglichen Bedarfs
  2. Einkaufen (inkl. Arzneimittelbeschaffung) und notwendige Besorgung (z.B. Bank- und Behördengänge)
  3. Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel
  4. Anleitung zur Beachtung von Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmittel
  5. Ggf. Wäsche zur Reinigung bringen und abholen
6,68
12 Zubereiten von warmen Speisen

(Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28)

  1. Anleitung zum Umgang mit Lebensmitteln und Vorbereitung der Lebensmittel
  2. Zubereiten von warmen Speisen
  3. Säubern des Arbeitsbereiches (z.B. Spülen)
  4. Entsorgung des verbrauchten Materials
6,68
13 Reinigung der Wohnung

(Abrufempfehlung alle 14 Tage)

  1. Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereiches (z.B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche)
  2. Trennen und entsorgen des Abfalls
  3. Keine Grundreinigung
24,03
14 Waschen und Pflegen der Wäsche u. Kleidung

(Abrufempfehlung 1 x wöchentlich)

  1. Waschen und trocknen
  2. Bügeln
  3. Ausbessern
  4. Sortieren und einräumen
  5. Schuhpflege
16,02
15 Hausbesuchspauschale

(bis zu 2 x je Tag abrechenbar)

Eine 3. Abrechnung ist nur in Verbindung mit LK 29 oder LK 30 möglich. Es besteht insgesamt eine Begrenzung auf max. 3 Hausbesuchspauschalen im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Vertrag pro Tag

  1. Anfahrt
  2. Dokumentation
2,50
15a erhöhte Hausbesuchspauschale

(bis  1 x je Tag, daneben ist Pos. 15 max. 1 x je Tag abrechenbar)

Eine 2. Abrechnung ist nur bei solidarer Erbringung von LK 27, 28, 29 oder 30 möglich. Es besteht insgesamt eine Begrenzung auf max. 2 erhöhte Hausbesuchspauschalen im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Vertrag pro Tag: daneben ist Pos. 15 max. 1 x je Tag abrechenbar

  1. Anfahrt
  2. Dokumentation

Bei Abruf von ausschließlich einem der Leistungskomplexe 3,4,6,7,8,10 oder 12,27,28,30

5,45
16 Erstgespräch

(vor Aufnahme der Pflege)

  1. Feststellung der Pflegeprobleme
  2. Feststellung der Ressourcen des Pflegebedürftigen
  3. Planung der Pflegeeinsätze
  4. Gespräche mit Angehörigen / Arzt
  5. Information über weitere Hilfen
  6. inkl. Hausbesuchspauschale
22,25
17a Beratungsbesuch nach § 37,3 XI

( bei Pflegestufe 1 + 2 )

  1. Beratung und Unterstützung der Pflegeperson
  2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen
  3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln
  4. Hinweise auf Pflegekurse
  5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung
  6. inkl. Hausbesuchspauschale
21,00
17b Beratungsbesuch nach § 37,3 SGB XI 

( bei Pflegestufe 3 )

  1. Beratung und Unterstützung der Pflegeperson
  2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen
  3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln
  4. Hinweise auf Pflegekurse
  5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung
  6. inkl. Hausbesuchspauschale
31,00
17c Beratungsbesuch nach § 37,3 SGB XI 

( bei Pflegestufe 0 )

  1. Beratung und Unterstützung der Pflegeperson
  2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen
  3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln
  4. Hinweise auf Pflegekurse
  5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung
  6. inkl. Hausbesuchspauschale
 
21,00
 

Verbundene Leistungskomplexe

 

18 Große Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme Leistungskomplexe:

01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)

03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiss, Sputum, Erbrochenes)

04 Selbständige Nahrungsaufnahme

07 Lagern / Betten

27,15
19 Große Grundpflege Leistungskomplexe:

01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)

03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiss, Sputum, Erbrochenes)

20,03
20 Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme Leistungskomplexe:

02 Teilwaschung

03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiss, Sputum, Erbrochenes)

04 Selbständige Nahrungsaufnahme

07 Lagern / Betten

20,03
21 Kleine Grundpflege Leistungskomplexe:

02 Teilwaschung

03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiss, Sputum, Erbrochenes)

12,91
22 Große hauswirtschaftliche Versorgung Leistungskomplexe:

13 Reinigung der Wohnung

14 Waschen und Pflegen der Wäsche u. Kleidung

33,82
23 Große Grundpflege mit Lagern/Betten Leistungskomplexe:

01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)

03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiss, Sputum, Erbrochenes)

07 Lagern / Betten
23,14
24 Große Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Leistungskomplexe:

01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)

03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiss, Sputum, Erbrochenes)

05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

07 Lagern / Betten
32,93
25 Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten Leistungskomplexe:

02 Teilwaschung

03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiss, Sputum, Erbrochenes)

07 Lagern / Betten

15,58
26 Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Leistungskomplexe:

02 Teilwaschung

03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiss, Sputum, Erbrochenes)

05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

07 Lagern / Betten
25,81
27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1

(Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1-15, 16-30)

  1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen Sitz- und Liegegelegenheiten
  2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen
  3. Richten des Bettes
4,45
28 Kleine pflegerische Hilfestellung 2

(Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1-15, 16-30)

  1. An- und/oder Auskleiden (inkl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken)
  2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen
  3. Richten des Bettes
4,45
29 Kleine pflegerische Hilfestellung 3

(Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1, 2, 7, 8, 13, 14, 16-28)

Leistungskomplexe:

27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1

28 Kleine pflegerische Hilfestellung 2

7,57
30 Kleine pflegerische Hilfestellung 4

(Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 7, 13, 14, 16-18, 20, 22, 23-28)

Wechseln der Bettwäsche und Richten des Bettes

  1. Wechseln der Bettwäsche
  2. Richten des Bettes

 

als solitärer Einsatz

3,56

 

o. g. Preise gültig 01.01.2012 - 31.12.2013 - DRUCKFEHLER UND ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN !

Höchstbetrag Geldleistungen / Sachleistungen bei Pflegestufe I:    235 € / 450 €

Höchstbetrag Geldleistungen / Sachleistungen bei Pflegestufe II:    440 € / 1.100 €

Höchstbetrag Geldleistungen / Sachleistungen bei Pflegestufe III:    700 € / 1.550 €

 

Leistungen, die wir nicht nach den oben genannten Modulen abrechnen:

Pflegeleistungen durch examinierte Pflegekraft Bei spezieller Pflege ohne Leistungskomplexe

43 € pro Stunde

Leistungen durch Hauswirtschaftskraft oder Pflegehelferin, auch Betreuungsleistungen Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, Sicherheitsbesuche, menschliche Betreuung 21 € pro Stunde
Leistungen durch Hauswirtschaftskraft oder Pflegehelferin, auch Betreuungsleistungen in besonderen Fällen ( z.B. Klient möchte nur bestimmte Mitarbeiter ) wie oben unter besonderen Bedingungen 23 € pro Stunde
Nachtbereitschaft durch examinierte Kraft, 22.00 bis 6.00 Uhr, nur im Ausnahmefall   150 € pro Nacht
Nachtbereitschaft durch Hauswirtschaftskraft oder Pflegehelferin, 22.00 bis 6.00 Uhr   110 € pro Nacht
Organisatorische Erledigungen Besorgung von Rezepten, Medikamenten, Bescheinigungen, Verordnungen incl. Versand ( wie Einkaufen ) 6,68 €
Begleitung von MDK-Gutachten

Beratung durch Fachkraft

  43,- € pro Stunde
Sonn- und Feiertagszuschlag für diese Leistungen   40 %
Anfahrtspauschale für diese Leistungen   2,50 €